LG Köln: Keine Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Das LG Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2008 entschieden, dass im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sogenannten Tauschbörsen den Verletzten keine Akteneinsicht zu gewähren ist, da dem überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen.

Denn aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat, sodass diesbezüglich nicht ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann.

(LG Köln, Beschluss vom 25.09.2008 – 109-1/08)

LG Köln: Gewerbliches Ausmaß beim Tausch von nur einem Musikalbum

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Das LG Köln hat mit Beschluss vom 02.09.2008 entschieden, dass auch beim Tausch von nur einem Musikalbum das für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gem. § 101 IX UrhG erforderliche gewerbliche Ausmaß gegeben sein kann.

Dies ergibt sich im zu entscheidenden Fall aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde.

(LG Köln, Beschluss vom 02.09.2008 – 28 AR 4/08)

LG Düsseldorf: Sicherung des WLAN bei Filesharing

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Die Störerhaftung eines Internetanschlussinhabers wird bereits dadurch begründet, dass er es unterlässt, zumindest die Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung seines WLAN-Netzwerks zu ergreifen.

Die Obliegenheit, solche Maßnahmen zu ergreifen, folgt aus dem Umstand, dass der Anschlussinhaber mit dem Internetzugang eine Gefahrenquelle geschaffen hat, die nur er überwachen kann.

Es ist einem Anschlussinhaber insoweit zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung des Netzwerks zu ergreifen; ansonsten verschafft er nämlich objektiv Dritten die Möglichkeit, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können

(LG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2008 – 12 O 195/08)

LG Düsseldorf: Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Filesharing; Sicherung des WLAN

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.07.2008 entschieden, dass derjenige, über dessen Internetzugang urheberrechtlich geschützte Musikwerke widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht werden, für diese Rechtsverletzungen jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung einzustehen hat.

Die Anschlussinhaber haben für diese Rechtsverletzungen einzustehen, ungeachtet des Umstandes, dass diese an Eides statt versichern, „selbst keinerlei uploads oder downloads vorgenommen“ zu haben, solche auch nicht zugelassen zu haben.

Ob die Bereitstellung im Internet durch andere Familienangehörige erfolgt ist oder ob die Rechtsverletzungen aufgrund einer Nutzung der ungeschützten WLan-Internetverbindung durch Dritte erfolgt sind, kann dahinstehen. Die Anschlussinhaber haben für diese Rechtsverletzungen jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung einzustehen. Die Kammer teilt die von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 27.12.2007, Az.: I – 20 W 157/07), Köln (Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06) und Hamburg (Beschluss vom 11.10.2006, Az.: 5 W 152/06) vertretene Auffassung. Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat (BGH GRuR 2004, Seite 860 ff. – Internetversteigerung).

Hierfür genügt, dass die Anschlussinhaber willentlich einen Internetzugang geschaffen haben, der objektiv für Dritte nutzbar war. Ob die Urheberrechtsverletzungen von ihrem Computer aus begangen worden sind oder ob Dritte unter Ausnutzung eines ungesicherten WLan-Netzes auf ihren Internetzugang zugegriffen haben, ist ohne Bedeutung. Die Anschlussinhaber  haben entweder Familienangehörigen ihren Internetanschluss zur Nutzung zur Verfügung gestellt oder durch das Bereitstellen eines unverschlüsselten Funknetzes gegenüber jedermann Dritten den Zugang zu dem Internetanschluss eröffnet, diesen also auch Dritten zur Verfügung gestellt. Ohne den von den Anschlussinhabern geschaffenen Internetzugang hätte keine Möglichkeit der Nutzung bestanden. Die Schaffung des Internetzugangs war folglich für die Rechtsverletzung in jedem Fall kausal.

Die Anschlussinhaber haben auch zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen. Sie haben eine neue Gefahrenquelle geschaffen, die nur sie überwachen können. Objektiv gesehen haben sie es Dritten ermöglicht, sich hinter ihren Personen zu verstecken und im Schutze der von ihnen geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können. Von daher ist es gerechtfertigt, den Anschlussinhabern zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. So hätten sie für die verschiedenen Nutzer ihres Computers Benutzerkonten mit eigenem Passwort installieren können oder das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf das WLan-Netz durch Verschlüsselung minimieren können. Die Anschlussinhaber traf die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden.

(LG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2008 – 12 O 232/08)

LG Stralsund: Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzung über Internet-Tauschbörse

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Dem Anzeigeerstatter ist bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Angebots urheberrechtlich geschützter Musikdateien über eine Internet-Tauschbörse Akteneinsicht gem. § 406e StPO zu gewähren.

Das Interesse des Anzeigeerstatters an der Akteneinsicht kann auch in der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bestehen. Überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten i. S. des § 406e II StPO stehen insoweit nicht entgegen.

(LG Stralsund, Beschluss vom 11.07.2008 – 26 Qs 177/08)

OLG Frankfurt: Haftung des WLAN Anschlussinhabers im privaten Bereich bei unberechtigter Nutzung des Internetzugangs

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 01.07.2008 entschieden, dass WLAN-Anschlussinhaber im privaten Bereich nicht generell wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs von außen als Störer haften, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch hierfür bestehen.

Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Feststellung und Verfolgung von Urheberrechtsver-letzungen im Internet, insbesondere durch rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), erschwert wird, wenn eine Störerhaftung erst bei konkreten Anhaltspunkten für derartige Rechtsverletzungen besteht, zumal die Mitbenutzung eines Internet-Anschlusses durch ein WLAN-Netz für den Anschlussinhaber in der Regel nicht erkennbar sein dürfte.

Diese technischen Umstände rechtfertigen es nach Ansicht des Senat aber nicht, die Störerhaftung über ihre allgemeine anerkannten Grenzen hinaus zu einer Art Gefährdungshaftung zu erweitern.

(OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2008 – 11 U 52/07)

OLG Düsseldorf: Haftung des Betreibers eines eDonkey-Servers

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.05.2008 entscheiden, dass ein eDonkey-Server einen elektronischen Nachweisdienst darstellt, mit dessen Betrieb nicht in urheberrechtliche Verwertungsrechte eingegriffen wird. Die Betreiber eines solchen Nachweisdienstes ermöglichen allenfalls solche Eingriffe durch die Nutzer ihres Dienstes. Bei Letztgenannten und nicht bei den Antragsgegnern liegt deshalb die Tatherrschaft.

Damit scheidet ein täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß in Form eines urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachen der Werke gemäß § 19 a UrhG aus.

Nach der Mitteilung von Urheberrechtsverletzungen bezüglich einzelner Musiktitel kann vom Betreiber eines solchen Servers auch nicht verlangt werden, zunächst großflächige Wortfilter z. B. mit dem Namen eines Musikers einzusetzen und sodann im Wege einer händerischen Kontrolle illegale Inhalte auszusortieren.

Der Dienstanbieter müsse eben nicht jeden nur denkbaren Aufwand betreiben, um die Nutzung rechtswidriger Inhalte zu vermeiden, vielmehr muss die Bedeutung des Einzelfalles und der erforderliche technische und wirtschaftliche Aufwand sowie die Auswirkungen auf andere Teile des Dienstes gesehen werden.

(OLG Düsseldorf: Urteil vom 20.05.2008 – 20 U 196/07)

LG Hamburg: Selbst gefertigte Ausdrucke der proMedia GmbH als Beweismittel für die Teilnahme an Filesharing-Systemen?

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Gegenstand des Verfahrens ist ein Unterlassungsbegehren der Kl. gegen die Bekl. wegen der öffentlichen Zugänglichmachung der Musikaufnahmen „Durch die Nacht“ und „Symphonie“ der Künstlergruppe Silbermond in einem Filesharing-System über den Internetanschluss der Bekl. Die Kl. ist Tonträgerherstellerin. Sie trägt vor, sie besitze die ausschließlichen Verwertungsrechte an den streitgegenständlichen Musikaufnahmen „Durch die Nacht“ und „Symphonie“ der Künstlergruppe Silbermond.

In diesem Zusammenhang hat das LG Hamburg mit Urteil vom 14.03.2008 entschieden, dass die von der Firma proMedia GmbH selbst gefertigten Ausrucke kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen durch diese Firma sind.

(LG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008 – 308 O 76/07)

LG Saarbrücken: Versagung Akteneinsicht Filesharing

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Eine beantragte Akteneinsicht ist zu versagen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen. So liegt der Fall auch hier, denn aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat.

(LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.01.2008 – 5 (3) Qs 349/07 – 2 (6) Js 682/07)

LG Düsseldorf: Haftung eines Sharehosting-Anbieters; Prüfpflichten

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.01.2008 entschieden, dass dem Sharehosting-Anbieter, der Kenntnis davon hat, dass mittels seines Dienstes Urheberrechtsverletzungen begangen werden, dessen Dienst für die Begehung von Urheberrechtsverletzungen besonders geeignet ist, und der von solchen Urheberrechtsverletzungen in nicht unerheblicher Weise finanziell profitiert, besonders hohe Prüfpflichten obliegen.

Diese besonders hohen Prüfpflichten führen dazu, dass der Sharehosting-Anbieter verpflichtet ist, auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass dessen Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss.

(LG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008 – 12 O 246/07)

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