LG Köln: Gewerbliches Ausmaß der Urheberrechtsverletzung beim Filesharing von Filmen

November 13, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Das LG Köln hat mit Beschluss vom 30.04.2009 entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen (durch sog. Filesharing) eines urheberrechtlich geschützten Werkes allein noch nicht für die Feststellung einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß genügt.

Ob eine Rechtsverletzung ein „gewerbliches Ausmaß“ erreicht, ist anhand einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Als Indiz ist insoweit u. a., wie die Gesetzesentstehung – wenn auch nicht in abschließender Aufzählung – nahe legt, die zeitliche Nähe der Rechtsverletzung zum Veröffentlichungszeitpunkt des Werks in Deutschland heranzuziehen. Die Kammer geht davon aus, dass ein „unmittelbarer“ Zusammenhang nach Ablauf von 6 Monaten seit dem Veröffentlichungszeitpunkt in der Regel nicht mehr gegeben sein wird, wenngleich sich bei dieser Beurteilung eine starre zeitliche Frist verbietet.

(LG Köln, Beschluss vom 30.04.2009 – 9 OH 388/09)

OLG Zweibrücken: Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

November 13, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Der Begriff des „gewerblichen Ausmaßes“ ist einschränkend dahin auszulegen, dass eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität vorliegen muss.

Durch diese Einschränkung ist zumindest klargestellt, dass bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet (z.B. über Tauschbörsen) ein Umfang erreicht werden muss, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entsprechen würde. Angesichts der häufig unklaren Urheberrechtslage im Internet, in dem sich auch eine Vielzahl nicht geschützter Werke (z.B. Computerspiele, Musikstücke und andere Software) befinden, wäre sonst zu befürchten, dass gutgläubige Nutzer sich dem Generalverdacht einer strafbaren Handlung ausgesetzt sähen oder zu Unrecht mit erheblichen finanziellen Schadensersatzforderungen von Rechtsinhabern bedroht würden.

Ein einmaliges Herunter- und/oder Hochladen von Dateien kann für sich alleine kein „gewerbliches Ausmaß“ begründen, und zwar auch dann nicht, wenn dies in einer Internettauschbörse geschieht. Vielmehr obliegt es dem Auskunftsersuchenden, eine intensivere Nutzung darzulegen.

(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. 10. 2008 – 3 W 184/08)

LG Krefeld: Anhörung des Betroffenen bei Akteneinsichtsgesuchen in Filesharing-Verfahren

November 13, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406e StPO in Filesharing-Verfahren durch die Staatsanwaltschaft ist rechtswidrig, wenn dem ermittelten Anschlussinhaber zuvor kein rechtliches Gehör gewährt, die erforderliche Interessenabwägung also allein nach Aktenlage vorgenommen worden ist.

Die über die Akteneinsicht nach § 406 e StPO entscheidende Stelle hat die gegenläufigen Interessen von Verletzten und Beschuldigten gegeneinander abzuwägen, um festzustellen, welchem Interesse im Einzelfall der Vorrang gebührt.

Das BVerfG hat dazu ausgeführt, dass die StA zumindest dann regelmäßig zur Anhörung der von einem Einsichtsersuchen betroffenen Beschuldigten oder Dritten verpflichtet ist, wenn mit der Gewährung von Akteneinsicht ein Eingriff in Grundrechtspositionen des Betroffenen verbunden wäre.

Komme die StA, die an Gesetz und Recht gebunden sei, dem nach, könne der Betroffene seine Bedenken darlegen und vorsorglich für den Fall, dass die StA dennoch (teilweise) Akteneinsicht gewähren oder Auskünfte an Dritte erteilen will, eine gerichtliche Entscheidung beantragen.

(LG Krefeld, Beschluss vom 01.08.2008 – 21 AR 2/08)

OLG Hamburg: Haftung des Betreibers eines Sharehosting-Dienstes (Rapidshare) für Urheberrechtsverletzungen

November 13, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Ein Geschäftsmodell, das aufgrund seiner Struktur durch die Möglichkeit des anonymen Hochladens in Pakete zerlegter, gepackter und mit Kennwort gegen den Zugriff geschützter Dateien der massenhaften Begehung von Urheberrechtsverletzungen wissentlich Vorschub leistet, kann von der Rechtsordnung nicht gebilligt werden. Die von dem Bundesgerichtshof zum Schutze des Dienstbetreibers vorgesehenen Begrenzungen von Prüfungspflichten können insbesondere dann nicht Platz greifen, wenn der Betreiber ihm zumutbare und naheliegende Möglichkeiten, die Identität des Nutzers zum Nachweis einer etwaigen Wiederholungshandlung festzustellen, willentlich und systematisch ungenutzt lässt.

Lässt der Betreiber eines Sharehosting-Dienstes in Kenntnis begangener Urheberrechtsverletzungen weiterhin einschränkungslos eine anonyme Nutzung seines Dienstes zu, schneidet er dem verletzten Urheber sehenden Auges den erforderlichen Nachweis wiederholter Begehungshandlungen ab, welchen dieser benötigt, um auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung seine Rechte erfolgreich und wirksam durchsetzen zu können. In diesem Fall kann sich der Betreiber zur Vermeidung seiner Verantwortlichkeit als Störer unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr auf eine ansonsten ggf. bestehende Unzumutbarkeit umfangreicher Prüfungspflichten berufen.

(Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 2. Juli 2008 – 5 U 73/07)

LG München I: Störerhaftung des Arbeitgebers für Teilnahme eines Mitarbeiters an einem Filesharing-Programm

November 13, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Es existiert keine Lebenserfahrung dahingehend, dass Mitarbeiter eines Unternehmens bereitgestellte Computer für (Urheber-)Rechtsverletzungen benutzen werden.

Aus der Tatsache der Überlassung eines Internetanschlusses allein – ohne weitere konkrete Anhaltspunkte einer drohenden Rechtsverletzung durch den unmittelbar Handelnden – kann keine Störereigenschaft des Anschlussinhabers abgeleitet werden.

Es ist jedenfalls einem kleineren bis mittleren Wirtschaftsunternehmen nicht zuzumuten, ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dies notwendig sein könnte, den Zugriff eines Mitarbeiters auf Internetinhalte durch unspezifische Filterprogramme oder gar durch Abschaltung des Internetzugangs zu beschränken, da dies dazu führen würde, dass auch erwünschte und legale Internetinhalte herausgefiltert würden.

Eine ständige manuelle Kontrolle der Tätigkeit eines Mitarbeiters, dem ein bestimmter Aufgabenbereich alleinverantwortlich anvertraut ist, ist nicht zumutbar.

(LG München I, Urteil vom 04.10.2007 – 7 O 2827/07)

AG Offenburg: Auskunftserteilung durch Provider bei Urheberrechtsverletzung

November 13, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 20.07.2007 entschieden, dass die Verpflichtung eines Providers zur Herausgabe von Verbindungsdaten gem. §§ 100g, 100h StPO wegen des gegen einen Anschlussinhaber gerichteten Verdachts, mindestens zwei MP3-Files zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben, unverhältnismäßig ist.

(AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.2007 – 4 Gs 442/07)

LG Frankfurt: Prüf- und Handlungspflichten bei Zurverfügungstellung eines Internetanschlusses

November 13, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 12.04.2007 entschieden, dass das Überlassen eines Internetzugangs an einen Dritten die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit birgt, dass von dem Dritten Urheberrechtsverletzungen durch Downloads begangen werden. Insbesondere bei Jugendlichen löst dies somit Prüf- und Handlungspflichten aus.

Diese Prüf- und Handlungspflichten erstrecken sich jedoch nicht darauf, bereits die Installation von Filesharing-Software in jedem Fall zu verhindern. Eine solche Obliegenheit würde das gesamte technische Konzept von Filesharing-Systemen, Emailprogrammen oder Chatsoftware in Frage stellen, die jeweils auch für rechtmäßige Ziele verwendet werden können. So werden etwa auch Filesharing-Systeme für eine rechtlich nicht zu beanstandende Verbreitung von Dateien genutzt. Gesteigerte Prüf- und Handlungspflichten beim Einsatz von Filesharing-Systemen ergeben sich jedoch daraus, dass zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese in besonderem Maße für Schutzrechtsverletzungen verwendet werden.

Jedoch müssen Nutzungsbeschränkungen festgelegt und die Installation von Software durch andere Benutzer verhindert werden. So sind gegebenenfalls verschiedene sogenannte Benutzerkonten einzurichten, bei denen jeder Benutzer eine Login-Kennung samt Passwort erhält. Für die verschiedenen Nutzerkonten können individuelle Nutzungsbefugnisse festgelegt und die Installation von Software verhindert werden. Auch die Einrichtung einer Firewall, durch die die Nutzung von Filesharing-Systemen verhindert werden kann, ist in der Regel zumutbar.

(LG Frankfurt, Urteil vom 12.04.2007 – 2/3 O 824/06)

Reform des Patentrechts

Oktober 20, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Am 1. Oktober 2009 ist das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts in Kraft getreten. Kern der des Gesetzes ist die Beschleunigung des sog. Nichtigkeitsverfahrens. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.

Im Überblick:

  • In der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht muss das Gericht die Parteien nunmehr ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden.
  • Das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof soll auf die Hälfte der bisherigen Verfahrensdauer von durchschnittlich vier Jahren beschleunigt werden. Ab 1. Oktober 2009 wird sich die Berufung darauf konzentrieren, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen, der materielle Streitgegenstand der ersten Instanz wird nicht vollständig erneut verhandelt.

Quelle:

http://www.bmj.de/patentrechtsmodernisierung