LG Kiel: Gewerbliches Ausmaß sowie Schwere einer Urheberrechtsverletzung in einer Internettauschbörse

November 13, 2009 by RAin Petra Wagner · Leave a Comment
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In „gewerblichem Ausmaß“ begangene Rechtsverletzungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden. Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen werden, fallen in der Regel nicht unter diesen Begriff. Er ist deshalb einschränkend dahin auszulegen, dass eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität vorliegen muss. Durch diese Einschränkung ist zumindest klargestellt, dass bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet über Tauschbörsen ein Umfang erreicht werden muss, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entspräche (OLG Zweibrücken, B. v. 27.10.2008 – 3 W 184/08).

Ein einmaliges Herunter- oder Heraufladen von Dateien kann für sich allein kein „gewerbliches Ausmaß“ einer Urheberrechtsverletzung begründen, und zwar auch dann nicht, wenn dies in einer Internettauschbörse geschieht.

Zwar waren die Musiktitel, an denen die Ast. die Rechte hat, zur Zeit der behaupteten Rechtsverletzung erst vergleichsweise kurz auf dem Markt. Dies allein reicht jedoch nicht, um eine Annahme einer „Schwere der Rechtsverletzung“ i.S.d. § 101 Abs. 1 UrhG zu rechtfertigen. Vielmehr setzt die Bejahung dieser Verletzungsqualität voraus, dass der wirtschaftliche Wert der Nutzung des Urheberrechtes in erheblichem Umfang durch die Rechtsverletzung beeinträchtigt wird. Welchen wirtschaftlichen Wert ein Urheberrecht besitzt, richtet sich in erster Linie danach, welche Nachfrage am Markt nach dem geschützten Werk besteht. Diese Nachfrage wird zwar auch von der Aktualität des Werks, insb. jedoch von der Bekanntheit des Interpreten und seines geschützten Werks geprägt. … aus http://de.wikipedia.org/wiki/Milow_(Sänger) ergibt sich, dass „Milow“ ein vergleichsweise unbekannter Künstler ist, dessen Album „Milow“ in Deutschland nur eine Woche lang auf Platz drei der „Germany Albums Top 50“ platziert und in der letzten Aprilwoche letztmals überhaupt in den „Charts“ verzeichnet war. Eine „Schwere der Rechtsverletzung“ i.S.d. § 101 Abs. 1 UrhG lässt sich aus diesen Umständen daher nicht herleiten.

(LG Kiel, Beschluss vom 06.05.2009 – 2 O 112/09)

LG Köln: Gewerbliches Ausmaß der Urheberrechtsverletzung beim Filesharing von Filmen

November 13, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Das LG Köln hat mit Beschluss vom 30.04.2009 entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen (durch sog. Filesharing) eines urheberrechtlich geschützten Werkes allein noch nicht für die Feststellung einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß genügt.

Ob eine Rechtsverletzung ein „gewerbliches Ausmaß“ erreicht, ist anhand einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Als Indiz ist insoweit u. a., wie die Gesetzesentstehung – wenn auch nicht in abschließender Aufzählung – nahe legt, die zeitliche Nähe der Rechtsverletzung zum Veröffentlichungszeitpunkt des Werks in Deutschland heranzuziehen. Die Kammer geht davon aus, dass ein „unmittelbarer“ Zusammenhang nach Ablauf von 6 Monaten seit dem Veröffentlichungszeitpunkt in der Regel nicht mehr gegeben sein wird, wenngleich sich bei dieser Beurteilung eine starre zeitliche Frist verbietet.

(LG Köln, Beschluss vom 30.04.2009 – 9 OH 388/09)

LG Hamburg: Urheberrechtliche Speicherpflicht des Access-Providers auf Zuruf

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Ein Access-Provider, der die Verkehrsdaten einer Verbindung grundsätzlich nach dem Verbindungsende löscht mit der Folge, dass die Verkehrsdaten für ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG nicht mehr zur Verfügung stehen, ist nach Darlegung der übrigen Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs für zu erwartende Verletzungen einer konkreten urheberrechtlich geschützten Leistung in Internet-„Tauschbörsen“ verpflichtet, „auf Zuruf“ aus einer laufenden Verletzungsverbindung die dann noch vorhandenen Verkehrsdaten bis zur Beendigung des Auskunftsverfahrens mit dem vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren vorzuhalten. Das bedingt in zumutbarem Rahmen auch die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen, um auf Zuruf zeitnah reagieren zu können.

Datenschutzrechtliche Regelungen stehen dieser Verpflichtung nicht entgegen.

Bei Weigerung des Access-Providers kann diesem im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, im Zeitpunkt des Zurufs während einer laufenden Verletzungsverbindung noch vorhandene Verkehrsdaten bis zum Abschluss des Auskunftsverfahrens zu löschen.

(LG Hamburg, Urteil vom 11.3.2009 – 308 O 75/09)

LG Köln: Gewerbliches Ausmaß beim Tausch von nur einem Musikalbum

November 13, 2009 by RA Christian Hahn · Leave a Comment
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Das LG Köln hat mit Beschluss vom 02.09.2008 entschieden, dass auch beim Tausch von nur einem Musikalbum das für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gem. § 101 IX UrhG erforderliche gewerbliche Ausmaß gegeben sein kann.

Dies ergibt sich im zu entscheidenden Fall aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde.

(LG Köln, Beschluss vom 02.09.2008 – 28 AR 4/08)