Reform des Patentrechts

Oktober 20, 2009 by RA Joachim A. Giesel · Leave a Comment
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Am 1. Oktober 2009 ist das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts in Kraft getreten. Kern der des Gesetzes ist die Beschleunigung des sog. Nichtigkeitsverfahrens. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.

Im Überblick:

  • In der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht muss das Gericht die Parteien nunmehr ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden.
  • Das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof soll auf die Hälfte der bisherigen Verfahrensdauer von durchschnittlich vier Jahren beschleunigt werden. Ab 1. Oktober 2009 wird sich die Berufung darauf konzentrieren, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen, der materielle Streitgegenstand der ersten Instanz wird nicht vollständig erneut verhandelt.

Quelle:

http://www.bmj.de/patentrechtsmodernisierung