Sperrung des ebay-Accounts beim Bieten auf eigene Angebote (sog. Shill Bidding)
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 17.06.2009 (Az.: Kart W 11/09) entschieden, dass Betreiber eines Online-Marktplatzes zur Sperrung von Mitgliedskonten berechtigt ist, wenn entgegen seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und seinen Grundsätzen die Sperrung eines Accounts umgangen und auf eigene Angebote geboten (so genannte Shill Bidding) wird. Ein Unternehmer haftet dabei für das Verschulden seines Angestellten wie für eigenes.
Eine Abmahnung vor Sperrung der Accounts ist bei derartigen Verstößen entbehrlich.

